Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ehrenkirchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ehrenkirchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Medienbanner Status der ausgewählten Jahreszeit

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der ausgewählten Jahreszeit zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ehrenkirchen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imageseasons
  • hwbanner_cookie_banner_season
Logo Bürgerserviceportal Ehrenkirchen

Dienstleistungen

Führungszeugnis (erweitert) beantragen

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke (zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber) und
  • das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde.

Vor allem, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, zum Beispiel als Erzieher(in), Lehrer(in), Schulbusfahrer(in), Bademeister(in) oder Sporttrainer(in), müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise

  • strafgerichtliche Verurteilungen,
  • bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder
  • gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist.

Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.

Den Inhalt von Führungszeugnissen bestimmt § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Darüber hinaus regeln die §§ 33, 34 BZRG, dass Verurteilungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, wenn keine Ausnahme nach § 33 Absatz 2 BZRG vorliegt.

Bei "erweiterten" Führungszeugnissen gelten diese Privilegierungen nur teilweise beziehungsweise eingeschränkt. Dadurch soll verhindert werden, dass Personen, die wegen Sexualdelikten oder sonstigen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevanten Straftatbeständen verurteilt worden sind, in engen Kontakt mit Minderjährigen kommen.

Voraussetzungen

Ein erweitertes Führungszeugnis erteilt die zuständige Behörde, wenn

  • dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist oder
  • es benötigt wird für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine sonstige Tätigkeit, die in vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag stellen:

  • Persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (Bürgerbüro) gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Schriftlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Nennung Ihrer Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Es wird empfohlen, sich - auch wegen der Gebührenbegleichung - vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen.
  • Über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz. Für die Online-Beantragung benötigen Sie:
    • Ihren Personalausweis, Ihre eID-Karte oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • die kostenlose "AusweisApp" des Bundes zum Auslesen des Ausweises,
    • ein geeignetes Smartphone oder einen Computer und ein Kartenlesegerät,
    • Ihre sechsstellige Ausweis-PIN,
    • eventuell hochzuladende Dokumente nebst digitalem Erfassungsgerät,
    • in bestimmten Fällen einen Drucker und
    • eine Kreditkarte zur Begleichung der Gebühr.

Personen, die im Ausland wohnen, können das Führungszeugnis schriftlich oder über das Onlineportal unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.

Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, zum Beispiel die Eltern für ihr minderjähriges Kind, unter Nachweis ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht stellen. Dagegen können Sie keine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigen.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen.

Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an.
Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten.
Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält.
Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

Fristen

Für die Antragstellung: keine

Unterlagen

Ihrem Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses müssen Sie eine schriftliche Aufforderung der Person beifügen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt.
Darin muss die Person zudem bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Darüber hinaus beachten Sie die Hinweise zum Verfahrensablauf.

Kosten

in der Regel: EUR 13,00.

Ausnahmen können Sie dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz entnehmen. Sie können es auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz abrufen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel etwa ein bis zwei Wochen. Insbesondere bei hohem Antragsaufkommen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Sonstiges

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie weitergehende Informationen zum (erweiterten) Führungszeugnis und zum Bundeszentralregister. Dort finden Sie auch die Broschüre "Führungszeugnis online beantragen" sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Führungszeugnis.

Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen auch ohne deren Mitwirkung erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen.
Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

Rechtsgrundlage

Bundeszentralregistergesetz (BZRG):

  • § 30 Antrag
  • § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
  • § 30c Elektronische Antragstellung
  • § 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden

Zuständigkeit

Beachten Sie hierzu die Hinweise zum Verfahrensablauf.

Zuständige Ansprechpartner

Kugge, JasminSachbearbeiterin Bürgerbüro

Organisationseinheiten

Gemeinde EhrenkirchenOrtJengerstraße 6 79238 Ehrenkirchen
Bürgerbüro und StandesamtOrtJengerstraße 6 79238 Ehrenkirchen

Freigabevermerk

19.09.2025 Justizministerium Baden-Württemberg